{"id":2092,"date":"2020-04-03T14:19:19","date_gmt":"2020-04-03T12:19:19","guid":{"rendered":"https:\/\/bauverein-ketteler.de\/_wp2014\/?p=2092"},"modified":"2020-09-25T08:37:38","modified_gmt":"2020-09-25T06:37:38","slug":"information-zur-mietzahlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bauverein-ketteler.de\/_wp2014\/information-zur-mietzahlung\/","title":{"rendered":"<small>Information zur Mietzahlung<\/small>"},"content":{"rendered":"\n<p>Liebe Mieterinnen und Mieter. <\/p>\n\n\n\n<p>Die aktuelle Situation stellt unser aller Leben auf den Kopf. Sollten Sie absehen k\u00f6nnen, dass Sie aufgrund der Situation Schwierigkeiten mit der Miet- oder Nebenkostenzahlung haben, k\u00f6nnen Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Bitte stellen Sie nicht stillschweigend die Zahlungen ein. Wir werden Sie bestm\u00f6glich unterst\u00fctzen!<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Zu unserer Unterst\u00fctzung z\u00e4hlt auch, dass wir Sie \u00fcber die gesetzlichen neuen  Grundlagen in kurzen knappen S\u00e4tzen informieren. Gemeinsam mit unserem  Dachverband, dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen  e.V. &#8211; kurz GdW, bei dem wir uns an dieser Stelle f\u00fcr die Unterst\u00fctzung herzlich bedanken, stellen wir Ihnen die nachfolgenden Handreichungen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>Darin sind schon zahlreiche Fragen, die Ihnen sicherlich auf dem Herzen <br>liegen, beantwortet. Falls dies nicht der Fall sein sollte oder Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">K\u00fcndigungsausschluss bei Mietr\u00fcckst\u00e4nden aufgrund COVID-19-Pandemie  <\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Was regelt das Gesetz? <\/h4>\n\n\n\n<p>Das Gesetz sieht vor, dass wir als Vermieter ein Mietverh\u00e4ltnis nicht allein aus dem Grund k\u00fcndigen kann, weil Sie, unsere Mieter, im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz F\u00e4lligkeit die Miete nicht zahlen k\u00f6nnen, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Allerdings m\u00fcssen Sie den Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung glaubhaft machen. <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Bin ich als Mieter generell von der Pflicht zur Zahlung der Miete befreit und darf ich als Mieter einfach so die Mietzahlung einstellen?<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>In beiden F\u00e4llen: Nein!  <\/strong><br>Die Regelung betrifft nur die K\u00fcndigung! Sie gilt auch nur f\u00fcr F\u00e4lle, in denen die Mietr\u00fcckst\u00e4nde auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. <\/p>\n\n\n\n<p>Als Mieter bleiben Sie zur fristgerechten Zahlung verpflichtet. Dies hat zur Folge, dass Sie als Mieter bei nicht fristgerechter Leistung in Verzug geraten und Verzugszinsen f\u00e4llig werden k\u00f6nnen. Sie haben aber bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die Mietschulden zu begleichen, ohne eine K\u00fcndigung bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Regelung erfasst nur die K\u00fcndigung wegen Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden aus den Monaten April bis Juni 2020. Gibt es Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nde aus fr\u00fcheren Zeitr\u00e4umen, die zur K\u00fcndigung berechtigen oder sonstige K\u00fcndigungsgr\u00fcnde des Vermieters (z. B. Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nde aus davorliegenden Monaten oder aufgrund Fehlverhaltens des Mieters) ist eine K\u00fcndigung weiterhin zul\u00e4ssig. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mietzahlungen d\u00fcrfen Sie nur dann einstellen, wenn Sie die Miete oder einen Teil Ihrer Miete aufgrund von Einkommensverlusten, die auf die COVID-19 Pandemie zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, nicht zahlen k\u00f6nnen. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist von Ihnen als Mieter aber glaubhaft zu machen. <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Wie soll ich als Mieter den Zusammenhang glaubhaft machen? <\/h4>\n\n\n\n<p>Zur Glaubhaftmachung k\u00f6nnen Sie sich als Mieter entsprechender Nachweise oder sonst geeigneter Mittel bedienen. <strong>Hierf\u00fcr kommen in Frage:<\/strong> Nachweis der Antragstellung auf \u00f6ffentliche Hilfe (z. B. Wohngeld) oder die Bescheinigung \u00fcber die Gew\u00e4hrung staatlicher Leistungen oder Bescheinigungen des Arbeitgebers oder andere Nachweise \u00fcber das Einkommen beziehungsweise \u00fcber den Verdienstausfall. <\/p>\n\n\n\n<p>Am besten geeignet sind Nachweise, aus denen sich der auf die Pandemie zur\u00fcckzuf\u00fchrende Netto-Einkommensverlust ergibt (Nettoeinkommen vorhernachher). <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Was ist, wenn ich als Mieter nur einen Teil der Miete zahlen kann. <\/h4>\n\n\n\n<p>Als Mieter sollten Sie in dieser Ausnahmesituation nur im Rahmen Ihrer Leistungsf\u00e4higkeit zahlen. Dies kann auch bedeuten, dass Sie das, was Sie zahlen k\u00f6nnen, auch zahlen m\u00fcssen!  <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Muss ich als Mieter ggf. auch meine Ersparnisse einsetzen, um die Nichtleistung der Miete soweit wie m\u00f6glich zu vermeiden? <\/h4>\n\n\n\n<p>Ja, davon gehen wir grunds\u00e4tzlich aus. Aber wir werden hier mit Augenma\u00df handeln. Vgl. auch Aussagen des Berliner Mietervereins  <a href=\"https:\/\/www.rbb24.de\/wirtschaft\/thema\/2020\/coronavirus\/beitraege\/berlincorona-vermieter-mieter-ausnahmeregelungen.html\" target=\"_blank\" aria-label=\"https:\/\/www.rbb24.de\/wirtschaft\/thema\/2020\/coronavirus\/beitraege\/berlincorona-vermieter-mieter-ausnahmeregelungen.html (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\" class=\"aioseop-link\">https:\/\/www.rbb24.de\/wirtschaft\/thema\/2020\/coronavirus\/beitraege\/berlincorona-vermieter-mieter-ausnahmeregelungen.html<\/a> <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Kann ich als Mieter staatliche Hilfe zur Unterst\u00fctzung meiner Mietzahlung bekommen? <\/h4>\n\n\n\n<p>Ja! Beantragen Sie fr\u00fchzeitig staatliche Leistungen zur Unterst\u00fctzung Ihrer Mietzahlungen. Als stattliche Hilfe stehen Ihnen zum einen das Wohngeld und zum anderen die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung \u2013 \u201eHartz4\u201c) zur Verf\u00fcgung, wobei das Wohngeld vorrangig ist. <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Bin ich wohngeldberechtigt und wo kann ich Wohngeld beantragen?<\/h4>\n\n\n\n<p>Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Beispielsweise kann ein Einpersonenhaushalt in M\u00fcnchen mit 1.700 EUR Monatsverdienst (brutto) noch ein geringes Wohngeld beziehen. Bei alleinstehenden Rentnern sollte unabh\u00e4ngig vom Wohnort ein Anspruch bei einer Rente ab 1.000 EUR gepr\u00fcft werden. \u00dcber den Wohngeldrechner NRW <a aria-label=\"https:\/\/www.wohngeldrechner.nrw.de\/wg\/wgrbhtml\/WGRBSTRT (opens in a new tab)\" href=\"https:\/\/www.wohngeldrechner.nrw.de\/wg\/wgrbhtml\/WGRBSTRT\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\" class=\"aioseop-link\">https:\/\/www.wohngeldrechner.nrw.de\/wg\/wgrbhtml\/WGRBSTRT<\/a> k\u00f6nnen Sie Ihren Wohngeldanspruch ermitteln. <\/p>\n\n\n\n<p>Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAf\u00f6G, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits ber\u00fccksichtigt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Wohngeld k\u00f6nnen Sie bei der Stadt M\u00fcnster, Amt f\u00fcr Wohnungswesen und Quartiersentwicklung beantragen. Auf der Webseite der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare. Dort k\u00f6nnen Sie den Antrag auch online stellen: <a href=\"https:\/\/www.stadt-muenster.de\/wohnungsamt\/der-wohngeldantrag.html\" target=\"_blank\" aria-label=\"https:\/\/www.stadt-muenster.de\/wohnungsamt\/der-wohngeldantrag.html (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\" class=\"aioseop-link\">https:\/\/www.stadt-muenster.de\/wohnungsamt\/der-wohngeldantrag.html<\/a>. <\/p>\n\n\n\n<p>Zusammengefasst gilt f\u00fcr die staatliche Hilfe bis auf weiteres:  &#8211; Vereinfachtes Verfahren f\u00fcr Zugang zu sozialer Sicherung. Keine zeitaufw\u00e4ndige Verm\u00f6genspr\u00fcfung: F\u00fcr Leistungen, deren Bewilligungszeitr\u00e4ume zwischen 1. M\u00e4rz 2020 und 30. Juni 2020 beginnen, wird Verm\u00f6gen f\u00fcr die Dauer von 6 Monaten nicht ber\u00fccksichtigt. <\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt die Vermutungsregel, dass Antragsteller kein erhebliches Verm\u00f6gen haben. Es gen\u00fcgt eine Erkl\u00e4rung des Antragstellers.  &#8211; Keine Angemessenheitspr\u00fcfung: Ab April 2020 erfolgt bei Erstantr\u00e4gen keine Angemessenheitspr\u00fcfung. F\u00fcr zun\u00e4chst 6 Monate werden die tats\u00e4chlichen Aufwendungen f\u00fcr Unterkunft und Heizung als angemessen angesehen\/\u00fcbernommen. Es gelten auch nicht die \u00fcblichen an der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung orientierten Fl\u00e4chenbeschr\u00e4nkungen. Die tats\u00e4chlichen Aufwendungen f\u00fcr die tats\u00e4chliche Wohnfl\u00e4che gelten. <\/p>\n\n\n\n<p>Zusammenfassend und vorsorglich weisen wir noch einmal darauf hin, dass Sie sich als Mieter aktuell keine Sorgen machen m\u00fcssen, Ihre Wohnung zu verlieren, wenn Sie aufgrund Ihrer glaubhaft gemachten finanziellen Lage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie die Miete nicht zahlen k\u00f6nnen.  <\/p>\n\n\n\n<p>Aber die Zahlung der Miete ist nur f\u00fcr den o.g. Zeitraum aufgeschoben. Sp\u00e4testens bis Mitte 2022 muss die Miete nach derzeitigem Stand nachgezahlt werden, m\u00f6glicherweise zuz\u00fcglich Zinsen. Die ausfallende Miete ist wie ein Darlehen zu betrachten, und daf\u00fcr sind Verzugszinsen zu zahlen. Der gesetzliche Zinssatz daf\u00fcr betr\u00e4gt mindestens f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz.* <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">* <a href=\"https:\/\/www.rbb24.de\/wirtschaft\/thema\/2020\/coronavirus\/beitraege\/berlin-corona-vermieter-mieter-ausnahmeregelungen.html\" target=\"_blank\" aria-label=\"https:\/\/www.rbb24.de\/wirtschaft\/thema\/2020\/coronavirus\/beitraege\/berlin-corona-vermieter-mieter-ausnahmeregelungen.html (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\" class=\"aioseop-link\">https:\/\/www.rbb24.de\/wirtschaft\/thema\/2020\/coronavirus\/beitraege\/berlin-corona-vermieter-mieter-ausnahmeregelungen.html<\/a> <\/p>\n\n\n\n<p>In der Hoffnung, dass Sie, Ihre Familien, Ihre Freunde und Bekannte alle Gesund durch diese Zeit kommen, verbleiben wir <br> mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen, <\/p>\n\n\n\n<p>J\u00f6rg Dickmann<br>Vorstand<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator is-style-dots\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.bauverein-ketteler.de\/pdf-download\/covid-19-mieterinformation.pdf\" target=\"_blank\" aria-label=\"Hier k\u00f6nnen Sie nochmal alle Infos als PFD-Datei herunterladen. (opens in a new tab)\" rel=\"noreferrer noopener\" class=\"aioseop-link\">Hier k\u00f6nnen Sie nochmal alle Infos als PFD-Datei herunterladen.<\/a> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Mieterinnen und Mieter. Die aktuelle Situation stellt unser aller Leben auf den Kopf. 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