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Fragen & Antworten

Unser Team wird häufig mit den gleichen Fragen konfrontiert. Aus diesem Grund haben wir einige Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Sie finden keine Antwort auf Ihre Fragen? Natürlich können Sie unser Team gerne persönlich ansprechen oder Sie schicken Ihre Frage per E-Mail in unser Büro.


Wie kann ich mich für eine Wohnung bei der Bauverein Ketteler eG bewerben?

Unseren Fragebogen für Wohnungsinteressenten können Sie einfach online ausfüllen. Die Daten werden für 4 Monate in unserem System gespeichert und anschließend anonymisiert. Vor der Anonymisierung erhalten Sie selbstverständlich eine Mail mit einem Link, mit dem Sie die Datenspeicherung verlängern können.

Was muss ich machen, wenn ich eine Wohnung anmiete?

Wir vermieten nur an Mitglieder. Deshalb müssen Sie bei Anmietung einer Wohnung einen Geschäftsanteil in Höhe von 600,00 € erwerben und Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 € zahlen. Wir setzen ein festes und regelmäßiges Einkommen, bei Schülern, Studenten und Auszubildenen eine Elternbürgschaft voraus. Bei öffentlich geförderten Wohnungen benötigen wir einen gültigen Wohnberechtigungsschein.

Was ist ein Geschäftsanteil?

Mit dem Geschäftsanteil (600,00 €) erhalten Sie die Anwartschaft auf eine Wohnung. Sie werden “Anteilseigner” und haben ein Stimm- und Mitspracherecht. Auf den Geschäftsanteil wird jährlich eine Dividende ausgeschüttet, diese liegt derzeit satzungsgemäß bei 4 %. Nach Ablauf einer festgelegten Kündigungsfrist wird der Geschäftsanteil wieder ausgezahlt.

Muss neben dem Geschäftsanteil noch eine Kaution bezahlt werden?

Eine Kaution muss nicht gezahlt werden.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
(Achtung: Wohnungskündigung ist nicht gleich Kündigung des Geschäftsanteils)

Das Nutzungsverhältnis kann vom Mitglied bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die fristlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stellplätze und Garagen haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang bei uns ausschlaggebend.

Bitte bedenken Sie: Wohnungskündigung ist nicht gleich Kündigung der Mitgliedschaft!

Die Fristen für die Kündigung der Mitgliedschaft lauten:

Bei einer Kündigung des Geschäftsanteils bis zum 30.06. eines Jahres endet Ihre Mitgliedschaft bei uns zum 31.12. des selben Jahres.

Bei einer Kündigung des Geschäftsanteils ab dem 01.07. eines Jahre endet Ihre Mitgliedschaft bei uns zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.

Nach der Mitgliederversammlung, die auf das Datum Ihres Austritts aus unserer Genossenschaft folgt, wird das Auseinandersetzungsguthaben an Sie ausgezahlt.

Da zwischen Ihrem Austritt aus unserer Genossenschaft und der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ein längerer Zeitraum liegt, bitten wir Sie, uns die eventuelle Änderung Ihrer Bankverbindung schriftlich mitzuteilen.

Wie melde ich einen reparaturbedürftigen Schaden in meiner Wohnung?

Während unserer Sprechzeiten können Sie uns unter der Telefonnummer

(02 51) 4 82 10 – 0

erreichen. Außerhalb unserer Sprechzeiten finden Sie die wichtigsten Telefonnummern auf unserer Notfall-Seite oder in dem Schaukasten in Ihrem Treppenhaus.

Wann werden die Betriebs- und Heizkosten abgerechnet?

Die Betriebs- und Heizkosten werden kalenderjährlich abgerechnet. Die Abrechnung wird unseren Mietern spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt.

Darf ich eine Sat-Anlage installieren?

Nein, die Kabelgesellschaft Vodafone bietet ein breites Spektrum an zusätzlichen deutschen und ausländischen Fernsehsendern gegen eine geringe monatliche Gebühr an. So können Sie sich unter anderem auch Ihren Heimatsender direkt über das Kabelnetz einspeisen lassen.

Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden?

Der Kinderwagen sollte grundsätzlich in der Wohnung oder im eigenen Kellerraum abgestellt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn im Treppenhaus ausreichend Platz vorhanden ist. Bedenken Sie jedoch bitte, dass das Treppenhaus im Notfall (z. B. Brand) als Fluchtweg dient.

Wo bekomme ich eine Mietbescheinigung?

Sollten Sie eine Mietbescheinigung benötigen, rufen Sie uns unter (02 51) 4 82 10 – 0 an. Wir erstellen Ihnen gerne eine Mietbescheinigung und senden Ihnen diese zu.

Ist Tierhaltung erlaubt?

Die Tierhaltung ist generell erlaubt, soweit es sich um die übliche Kleintierhaltung handelt ( z. B. Fische, Hamster, Vögel), lediglich Hunde sind zustimmungspflichtig. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kassebeer (02 51) 4 82 10 – 27 oder Frau Venneker (02 51) 4 82 10 – 30.